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Unternehmen

Monteurwohnung | Monteurzimmer

Monteur-Wohnung | Monteur-Zimmer

 

Unter einem Arbeiterzimmer oder Monteurzimmer, einer Montagewohnung oder einer Wohnung für Wochenendheimfahrer wird im Tourismusbereich ein gegen Entgelt vermieteter Raum verstanden, der Geschäftsreisenden und gewerblichen Mietern ihrerseits wieder Unterkunft für Mitarbeiter bietet.

Das anmietende Unternehmen kann so seine vom Wohnort entfernt eingesetzten Mitarbeiter kurz oder längerfristig unterbringen.

 

Ein fester Standard oder eine Klassifizierung existiert in diesem Bereich nicht, die angebotene Ausstattung variiert genauso stark wie der von den Unternehmen nachgefragte Mindestkomfort.

Bei den Mitarbeitern handelt es sich meistens um Monteure oder Arbeiter, sind die normalen Monteurwohnungen doch grundsätzlich eher spartanisch ausgestattet und bieten oftmals nur Mehrbettzimmer oder gar reine Schlafsäle.

 

In Abgrenzung zu anderen Übernachtungsmöglichkeiten erwartet man bei der Bleibe in einem Apartment-Hotel oder einem Boarding-House einen gehobenen Standard, weswegen leitende Mitarbeiter sich dorthin orientieren.

 

Was unterscheiden solche Zimmer oder eine solche Wohnung von einer normalen touristischen Ferienwohnung als Mietobjekt?

Oftmals nur der Preis und die Art der Nutzung von gewerblichen Mietern!

 

Gerade Monteure und Handwerker sind von Montag bis Freitag auf wechselnden Baustellen und suchen möglichst preiswerte Unterkunft, ein Handwerkerzimmer oder ein Monteurzimmer.

Neben Handwerkern und Monteuren können selbstverständlich auch alle anderen Berufsreisende wie Arbeiter, Angestellte, Geschäftsreisende, Pendler, Praktikanten oder Vertreter unsere Wohnung mieten.

 

Zudem möchten Firmen als Mieter die Kosten steuerlich geltend machen, benötigen dazu eine Rechnung und bevorzugen eine einzeln darauf ausgewiesene Umsatzsteuer.


 

Spartanische und „billige“ Zimmer gesucht?

Solche können wir Ihnen leider nicht bieten.

 

Sie suchen als Unternehmen oder als Geschäftsreisender ein gemütliches, bezahlbares und dabei „preiswertes“ Fremdenzimmer?

Möchten die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer sich als Betriebsausgabe erstatten lassen?


Dann können wir Ihnen mit der Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte eine komplette oder teilweise gemietete Ferienwohnung, immer zum fairen Preis und zur Alleinnutzung ohne weitere Ihnen fremde Gäste, anbieten.

 

 

Sie können bei Verfügbarkeit flexibel jederzeit spontan buchen und ebenso kurzfristig nach Absprache anreisen.

Vor Ort finden Sie auf dem Privatgrundstück einen kostenlosen Parkplatz, der auch für größere Fahrzeuge geeignet ist.

 

Die modernen und komfortablen Zimmer bieten Ihnen nach einem langen Arbeitstag in einer ruhigen Zimmerumgebung einen sehr guten Komfort und die nötige Ruhe ohne Störungen, egal ob Sie diese als Einzelzimmer oder als Doppel- bzw. Mehrbettzimmer nutzen.

Jeder Schlafraum ist mit einem eigenen TV mit SAT-Anschluss ausgestattet.

 

Bei Bedarf und auf Wunsch kann ein Internetanschluss hergestellt werden oder die in der Wohnung existente Waschmaschine und der Trockner benutzt werden.

In der voll ausgestatteten Küche können Sie Ihre eigenen Speisen zubereiten.

Verschiedene große Super-Märkte mit Einkaufsmöglichkeiten sind in 5,5 Kilometer Entfernung vorhanden. Bei Bedarf steht auch ein Restaurant mit Biergarten in 2,5 KM Distanz zur Verfügung.

 

Die Miete unserer Ferienwohnung kann tageweise, für einen Zeitraum unterhalb einer Arbeitswoche, mit unterbrochenem Aufenthalt und einer Wochenendheimfahrt, oder längerfristig bis mehrere Monate erfolgen.

Die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Satz ist bei uns als gewerblicher Vermieter auf der Rechnung ausgewiesen.

 

 

Bitte beachten Sie und informieren Sie Ihre Mitarbeiter:

 

Rauchen (auch mit Verdampfern) in der Wohnung ist nicht zulässig, Rauchen darf nur auf der Terrasse vor dem Haus erfolgen.

Eine weitere Untervermietung oder eine Belegung mit einer abweichenden höheren Personenzahl ist generell unzulässig.

 

Rechnung | Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer

Rechnung & Umsatzsteuer [Mehrwertsteuer]

 

Was ist eine „Rechnung“?

 

In Deutschland existiert kein einheitlicher Rechnungsbegrif; der Begriff der Rechnung wird parallel für unterschiedliche Dokumente verwendet.

Eine Rechnung (im Sinne der Faktura) stellt lediglich die Zahlungsaufforderung (Aufforderung zur Zahlung) dar. Dabei ist es nicht erforderlich, dass das Dokument den Begriff "Rechnung" trägt.

 

Bei mir erfolgt die Rechung kurzfristig nach Ihrer Buchung per eMail mit PDF-Anhang und automatisch mit den von Ihnen zum Zeitpunkt bei der Buchung angegebenen Daten.

Bitte sorgen Sie daher für die Richtigkeit der von Ihnen online angegebenen Daten; diese werden ohne Abänderung übernommen.

 

Naturgemäß erfolgt die Rechnungsstellung immer VOR Ihrer Zahlung.

 

 

Was ist ein „Zahlungsbeleg“?

 

Der Zahlungsbeleg NACH Ihrer Zahlung ist nach deutschem Recht ausschließlich vom direkten Zahlungsempfänger auszustellen; dieser stellt somit eine „Quittung“ für Ihre Zahlung dar.

Ich werde daher auch nur Zahlungsbelege für eine direkte Zahlung auf meine eigene Bankverbindung oder für eine direkte Bar-Zahlung an mich ausstellen.

Dabei werden automatisch wieder die bei der Buchung übermittelten Daten übernommen.

 

 

Rechnung mit Umsatzsteuer:

 

Der § 14 UStG ist ausschließlich für Zahlungen eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen relevant.

Bei einer Unternehmensbuchung direkt bei mir und einer Zahlung direkt an mich wird dann auch automatisch durch mich auf der Rechnung die jeweils gültige Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

 

 

Bitte beachten Sie bei Buchungen über externe Buchungsportale wie AirBnb etc.:

 

Eine „Rechnung“ erfolgt naturgemäß immer VOR Ihrer Zahlung. 

Bei einer Buchung über ein externes Buchungsportal mit Zahlungsaufforderung (Rechnung) durch das Portal und einer Zahlung von Ihnen direkt an das Portal bin ich auf keinen Fall der Zahlungsempfänger.

Mir sind in solchen Fällen dann keinerlei Zahlungsdaten (Höhe, Datum, Art der Zahlung) bekannt. In derartigen Fällen kann ich keine Auskünfte zu der bereits erfolgten Rechnungsstellung durch das Portal an Sie und der Zahlung von Ihnen an Dritte erteilen.

 

Ich werde für Zahlungen an Dritte keinen eigenen / weiteren Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen; siehe oben unter "Zahlungsbeleg"!


 Wenn Sie von mir eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuerer erhalten (möchten), buchen und zahlen Sie bei auch direkt bei mir.  

 

Bei Fragen zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung / Quittung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die für Sie zuständige Finanzbehörde!

 

Wie Sie uns finden - Google Maps Karte

Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) - You-are-welcome

Willkommen in unserer Ferienwohnung und in der Stadt Telgte!


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