Der Begriff des DTV steht für die Abkürzung „Deutscher Tourismusverband“.
Dieser ist als eingetragener Verein tätig und vertritt die Branchen-Interessen des Deutschland-Tourismus nach innen und außen.
Eine bekannte Funktion des DTV e.V. ist die Klassifizierung der Ferienwohnungen in Deutschland.
Hier wird eine Einteilung verwandt, die von „ein Stern“ (Tourist) bis zu maximal „fünf Stern“ (Luxus) reicht; vorangestellt wird der Klassifizierung ein "F".
Dazu werden regelmäßig Mindestkriterien hinsichtlich der angebotenen Ausstattung und des Services festgelegt bzw. überarbeitet, nach denen sich die Ferienwohnungen freiwillig beurteilen lassen können.
Werden die notwendigen Kriterien gegenüber einem Prüfer vor Ort nachgewiesen und dabei eine Mindestpunktzahl erreicht, kann die jeweilige Sterne-Kategorie für eine befristete Zeit zugeteilt werden. Nach Ablauf ist eine erneute Überprüfung wieder vor Ort erforderlich.
Dieses transparente Bewertungsschema ermöglicht es einem Gast die Leistung und den Service einer Ferienwohnung bereits vor einer Buchung einzuordnen, zu vergleichen und im Anschluss sicherer auszuwählen.
Für die Betriebsart der Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen und Hotels ist nicht der DTV e.V. sondern der DeHoGa e.V. zuständig. Diese Betriebe sind der separaten Branche der Hotel- und Gaststätten zugeordnet sind.
Die Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte hat sich wiederhholt freiwillig durch einen DTV e.V. - Prüfer bewerten lassen und ist aktuell mit F-3-Sterne bei einer Belegung mit bis zu acht Personen klassifiziert.
"Geräumige, sehr gut ausgestattete Ferienwohnung im Außenbereich von Telgte - ländlich, idyllisch gelegen. Ideal zum Entspannen und um die Seele baumeln zu lassen."
in 2021:
"Geräumige, sehr gut ausgestattete Ferienwohnung im Außenbereich von Telgte - ländlich, idyllisch gelegen. Idealer Ausgangspunkt für Radtouren ins Münsterland." "Die Ferienunterkunft bietet eine wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort" (20.08.2021).
Es sind hier drei getrennte Schlafzimmer, eine separate Küche und ein Sanitärbereich vorhanden.
Die Übernachtung ist auch nur für eine einzelne Nacht möglich, die An- und Abreise kann an jedem beliebigen Tag erfolgen.
Sie können diese Wohnung selbstverständlich auch für einen privaten Kurzausflug außerhalb Ihrer Ferien oder als Unternehmen für einen betrieblichen Zweck mieten.
Eine Buchung ist hier möglich als Ferienwohnung oder alternativ als Appartement, Boardinghouse, Ferienhaus, Ferienzimmer, Gästehaus und Motel - Alternative.
Im Objekt sind Sie als Mieter oder Ihre Gäste immer alleine und treffen auf keine anderen parallelen fremden Gäste.
Der Unterschied liegt rein im Umfang der gemieteten Räumlichkeiten.
Der Begriff des Ferienhauses verspricht eine gewisse Größe und Abgeschiedenheit.
Im Allgemeinen wird darunter ein Haus verstanden, das Gäste gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum mieten können.
Im Tourismusbereich existieren weitere lokale Begriffe wie Almhütte, Finca, Finnhütte, Hytte, Mökki, Reethus, Stuga, Torp, Villa mit denen sich das Ferienhaus einer speziellen Region, einem Land oder einer Bauweise zuordnen lässt.
Oder Bezeichnungen wie Chalet, Cottage, Datsche, Forsthaus, Landhaus deuten auf einen besonderen örtlichen Bezug hin.
Im Gegensatz zu einer Ferienwohnung, die sich meistens mit weiteren Wohnungen in einem Gebäude befindet, darf man bei einem Ferienhaus eine alleinige Nutzung des Hauses erwarten.
Da es sich auch um ein Reihenhaus handeln kann, ist zumindest ein separater und exklusiv genutzter Eingang vorhanden.
So wird der Gast aber auf jeden Fall weder durch andere Urlauber noch durch Personal gestört und darf mehr Privatsphäre erwarten.
Ferienhäuser gibt es in allen Größen und Komfortklassen und ermöglichen je nach Wunsch ein Maximum an Freiraum.
Das Platzangebot geht weit über ein Hotel oder eine normale Ferienwohnung hinaus, sodass Sie mit mehreren Personen das Objekt nutzen können und trotzdem jeder darin einen Rückzugsort findet.
Die Ausstattung ja von einfach bis luxuriös reichen, dass man am Aufenthaltsort nicht auf den gewohnten häuslichen Komfort verzichten muss.
Teilweise ist sogar eine Terrasse oder ein ganzer Garten zur Alleinnutzung vorhanden.
Der DTV e.V. definiert: das „Ferienhaus ist eine separate Unterkunft (freistehendes Haus, Reihen- oder Doppelhaus) mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt aufgenommen werden."
Unter einem Ferienhaus wird somit sowohl eine "Zimmer"art als auch eine Betriebsart verstanden.
Die Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte hat sich bei der Betriebsart als Ferienwohnung klassifizieren lassen.
Es sind hier auf insgesamt 128 qm drei getrennte Schlafzimmer, eine separate Küche, ein Sanitärbereich und weitere Wohnbereiche vorhanden.
Diese Wohnung liegt in einem frei stehenden hälftigen Landhaus, konzipiert als Reihenhaus mit separanten Eingang auf der jeweils gegenüberliegenden Seite des Gebäudes.
Zu dieser Wohnung gehört vor dem Eingangsbereich eine separate Terrasse, auf der Sie sitzen, grillen oder bei Bedarf rauchen können. Ferner können Sie auf dieser Hausseite den Garten alleinig nutzen. Dieser ist durch einen Zaun und eine Bepflanzung von der anderen Hausseite abgetrennt.
Die Übernachtung ist auch nur für eine einzelne Nacht möglich, die An- und Abreise kann an jedem beliebigen Tag erfolgen.
Sie können diese Wohnung selbstverständlich auch für einen privaten Kurzausflug außerhalb Ihrer Ferien oder als Unternehmen für einen betrieblichen Zweck mieten.
Eine Buchung ist hier möglich als Ferienwohnung oder alternativ als Appartement, Boardinghouse, Ferienhaus, Ferienzimmer, Gästehaus und Motel - Alternative.
Im Objekt sind Sie als Mieter oder Ihre Gäste immer alleine und treffen auf keine anderen parallelen fremden Gäste.
Der Unterschied liegt rein im Umfang der gemieteten Räumlichkeiten.
Unter einer Ferienwohnung versteht man meistens eine möblierte Wohnung in einem Gebäude, in der Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können.
Diese Ferienwohnung kann sich in einem Gebäude mit anderen Wohnungen befinden oder auch als abgeschlossene Einheit mit eigenem Eingang ein Ferienhaus darstellen.
Früher gab es oft in Ferienregionen einen Mindestaufenthalt von einer Woche und feste An- und Abreisetage pro Woche.
In der Regel hat eine Ferienwohnung mehrere (Schlaf-) Zimmer, eine Kochmöglichkeit und einen Sanitärbereich.
Laut dem DTV e.V. ist eine Ferienwohnung „eine abgeschlossene Einheit innerhalb eines Hauses mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungeinrichtung, in dem zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt aufgenommen werden. Die zum Objekt zugehörige Terrasse oder der Balkon steht den Gästen für die Dauer ihres Aufenthaltes zur Verfügung.“
Unter einer Ferienwohnung wird somit sowohl eine Zimmerart als auch eine Betriebsart verstanden.
Die Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte ist kein Hotel oder keine Pension und hat sich daher bei der Betriebsart als Ferienwohnung klassifizieren lassen.
Es sind drei getrennte Schlafzimmer, eine separate Küche und ein Sanitärbereich vorhanden.
Die Übernachtung ist auch nur für eine einzelne Nacht möglich, die An- und Abreise kann an jedem beliebigen Tag erfolgen.
Sie können diese Wohnung selbstverständlich auch für einen privaten Kurzausflug außerhalb Ihrer Ferien oder als Unternehmen für einen betrieblichen Zweck mieten.
Eine Buchung ist hier möglich als Ferienwohnung oder alternativ als Appartement, Boardinghouse, Ferienhaus, Ferienzimmer, Gästehaus und Motel - Alternative.
Im Objekt sind Sie als Mieter oder Ihre Gäste immer alleine und treffen auf keine anderen parallelen fremden Gäste.
Der Unterschied liegt rein im Umfang der gemieteten Räumlichkeiten.
Der Begriff des Fremdenzimmers | Gästezimmers ist im touristischen Bereich nicht einheitlich definiert und wird auch nur im deutschsprachigen Raum verwandt.
Darunter kann eine Ferienunterkunft genauso fallen, wie eine Unterkunft für beruflich Reisende, die einem Gast gegen Entgelt für Übernachtungen in der „Fremde“, entfernt vom eigenen Wohnort, zur Verfügung gestellt wird.
Dabei kann es sich um ein Zimmer oder eine ganze Wohnung in Privathäusern oder Pensionen handeln, genauso wie solche in gewerblichen Apartments, Gasthäusern, Gasthöfen und Hotels.
Genauso beliebig kann dies ein Einzelzimmer für eine Person oder für mehrere Personen ein Doppelzimmer, Mehrbettzimmer oder sogar eine komplette Wohnung sein. Im letzteren Fall handelt es sich begrifflich dann schon um ein Appartement oder eine Ferienwohnung.
Sie sehen, fast jede Unterkunft auf Reisen kann ein Fremdenzimmer sein.
Wir in der Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte würden uns freuen, Sie hier als Gast begrüßen zu dürfen!
Vor Ort finden Sie je nach Ihrem Bedarf mehrere Einzelzimmer, Doppelzimmer, ein Mehrbettzimmer bzw. Familienzimmer für insgesamt bis zu acht Personen.
Unsere Ferienwohnung ist kein Hotel und keine Pension, hat sich daher bei der Betriebsart offiziell als Ferienwohnung klassifizieren lassen.
Es sind drei getrennte Schlafzimmer, eine separate Küche und ein Sanitärbereich vorhanden.
Die Übernachtung ist auch nur für eine einzelne Nacht möglich, die An- und Abreise kann an jedem beliebigen Tag erfolgen.
Sie können diese Wohnung selbstverständlich auch für einen privaten Kurzausflug außerhalb Ihrer Ferien oder als Unternehmen für einen betrieblichen Zweck mieten.
Eine Buchung ist hier möglich als Ferienwohnung oder alternativ als Appartement, Boardinghouse, Ferienhaus, Ferienzimmer, Gästehaus und Motel - Alternative.
Im Objekt sind Sie als Mieter oder Ihre Gäste immer alleine und treffen auf keine anderen parallelen fremden Gäste.
Der Unterschied liegt rein im Umfang der gemieteten Räumlichkeiten.
Unter einem Gästehaus wird im Allgemeinen ein separater Bereich eines Gebäudes oder ein eigenständiger Bau verstanden, der zur vorübergehenden Unterbringung von Gästen genutzt wird.
Solche Gästehäuser können auf privaten Grundstücken existieren, werden von Firmen für Mitarbeiter geführt oder gewerblich gegen Entgelt zur privaten und gewerblichen Miete angeboten.
Der DTV e.V. definiert: „Ein Gästehaus ist ein Beherbergungsbetrieb, der Unterkunft normalerweise für mehr als eine Nacht und in der Regel keine Speisen anbietet.“
Unter einem Gästehaus wird somit eine Betriebsart verstanden.
Die Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte hat sich bei der Betriebsart als Ferienwohnung klassifizieren lassen.
Hier sind drei getrennte Schlafzimmer, eine separate Küche und ein Sanitärbereich vorhanden.
Die Übernachtung ist auch nur für eine einzelne Nacht möglich, die An- und Abreise kann an jedem beliebigen Tag erfolgen.
Wir als bieten Ihnen als Mieter einen separaten Bereich zur Unterbringung von Gästen an.
Dabei befindet sich diese Ferienwohnung in der einen Hälfte unseres Landhauses:
Sie haben dort einen separaten Eingang, eine eigene Terrasse und können einen abgetrennten Gartenanteil nutzten.
Man kann also durchaus bei dieser Ferienwohnung auch von einem Gästehaus sprechen.
Sie können diese Wohnung selbstverständlich auch für einen privaten Kurzausflug außerhalb Ihrer Ferien oder als Unternehmen für einen betrieblichen Zweck mieten.
Eine Buchung ist hier möglich als Ferienwohnung oder alternativ als Appartement, Boardinghouse, Ferienhaus, Ferienzimmer, Gästehaus und Motel - Alternative.
Im Objekt sind Sie als Mieter oder Ihre Gäste immer alleine und treffen auf keine anderen parallelen fremden Gäste.
Der Unterschied liegt rein im Umfang der gemieteten Räumlichkeiten.
Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte. Dieses Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es wurde als lebendes Dokument angelegt, wird bei Bedarf aktualisiert und wenn nötig erweitert.
Alle Angaben - außer der Angabe der eigenen Klassifizierung - erfolgen hier ohne Gewähr und sind zudem rechtlich nicht bindend.
Klassifizierung:
Wird von einer Unterkunft mit einer speziellen Klassifizierung geworben, sollte der Herausgeber der Klassifikation genannt werden.
Dieser kann die zu prüfenden Merkmale frei festlegen und ordnet die Prüfergebnisse den eigenen Kriterien unter. Die Ergebnisse sind daher auch nur innerhalb dieser Organisation vergleichbar.
Möchte man nun Unterkünfte vergleichen, ist es ratsam sich nach dem Herausgeber der Klassifizierung und dessen Besonderheiten zu erkundigen.
Damit Sie unter echten Sternen und nicht unter falschen Stern-Palmen nächtigen!
Die Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) ist aktuell vom Deutschen Tourismusverband (DTV e.V.) mit F-3-Sterne und für eine Belegung mit bis zu acht Personen ausgezeichnet.
Unsere Klassifizierung ist gültig bis zum 27.08.2021.
Weitere Informationen zu unserem DTV e.V. F-3-Sterne Rating finden Sie hier:
Wir haben das Glossar hier hinterlegt, um unseren Gästen für spezifische Fachbegriffe aus dem Reisebereich eine Begriffsbestimmung und Orientierungshilfe anzubieten, gerade weil in der Praxis kein einheitliches Verständnis für diese besteht.
Häufig wurden bei uns Begriffe nachgefragt, für die es in der Realität unterschiedliche Erläuterungen oder Einordnungen bezüglich der Klassifizierung gibt. Nur teilweise existieren für Ausdrücke gültige nationale oder DIN- bzw. europäische oder internationale Normierungen. Zudem existierende alleine in Deutschland mehrere Branchenvereinigungen wie der DEHOGA Bundesverband, sowie der Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband.
Die folgenden Erklärungen haben wir in Anlehnung an die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes (DTV e.V.) und die internationale Terminologie-Norm DIN EN ISO 18513 erstellt.
Bei der Buchung einer Unterkunft stehen Ihnen oft verschiedene Zimmerarten zur Auswahl.
Dabei ist ein Doppelzimmer nicht zwingend dasselbe wie ein Zweibettzimmer. Was ist ein Fremdenzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Appartement? Welche Unterkunft benötigen Sie als Familie mit drei Personen oder als Firma für drei oder mehr Mitarbeiter?
Für Sie als Zimmer-Suchender haben wir zur Auswahl-Hilfe eine Übersicht mit den verschiedenen Definitionen der Übernachtungsmöglichkeiten und Zimmerarten erstellt.
Es gibt in hierzulande auch keine Verpflichtung, eine Herberge verbindlich einordnen zulassen.
FAQ | Und unsere Antworten auf Ihre Fragen
Lesen Sie hier unsere Antworten auf die schon einmal zuvor gestellten Fragen | Frequently Asked Questions | FAQ:
In Deutschland existiert kein einheitlicher Rechnungsbegrif; der Begriff der Rechnung wird parallel für unterschiedliche Dokumente verwendet.
Eine Rechnung (im Sinne der Faktura) stellt lediglich die Zahlungsaufforderung (Aufforderung zur Zahlung) dar. Dabei ist es nicht erforderlich, dass das Dokument den Begriff "Rechnung" trägt.
Bei mir erfolgt die Rechung kurzfristig nach Ihrer Buchung per eMail mit PDF-Anhang und automatisch mit den von Ihnen zum Zeitpunkt bei der Buchung angegebenen Daten.
Bitte sorgen Sie daher für die Richtigkeit der von Ihnen online angegebenen Daten; diese werden ohne Abänderung übernommen.
Naturgemäß erfolgt die Rechnungsstellung immer VOR Ihrer Zahlung.
Was ist ein „Zahlungsbeleg“?
Der Zahlungsbeleg NACH Ihrer Zahlung ist nach deutschem Recht ausschließlich vom direkten Zahlungsempfänger auszustellen; dieser stellt somit eine „Quittung“ für Ihre Zahlung dar.
Ich werde daher auch nur Zahlungsbelege für eine direkte Zahlung auf meine eigene Bankverbindung oder für eine direkte Bar-Zahlung an mich ausstellen.
Dabei werden automatisch wieder die bei der Buchung übermittelten Daten übernommen.
Rechnung mit Umsatzsteuer:
Der § 14 UStG ist ausschließlich für Zahlungen eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen relevant.
Bei einer Unternehmensbuchung direkt bei mir und einer Zahlung direkt an mich wird dann auch automatisch durch mich auf der Rechnung die jeweils gültige Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bitte beachten Sie bei Buchungen über externe Buchungsportale wie AirBnb etc.:
Eine „Rechnung“ erfolgt naturgemäß immer VOR Ihrer Zahlung.
Bei einer Buchung über ein externes Buchungsportal mit Zahlungsaufforderung (Rechnung) durch das Portal und einer Zahlung von Ihnen direkt an das Portal bin ich auf keinen Fall der Zahlungsempfänger.
Mir sind in solchen Fällen dann keinerlei Zahlungsdaten (Höhe, Datum, Art der Zahlung) bekannt.In derartigen Fällen kann ich keine Auskünfte zu der bereits erfolgten Rechnungsstellung durch das Portal an Sie und der Zahlung von Ihnen an Dritte erteilen.
Ich werde für Zahlungen an Dritte keinen eigenen / weiteren Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen; siehe oben unter "Zahlungsbeleg"!
Wenn Sie von mir eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuerer erhalten (möchten), buchen und zahlen Sie bei auch direkt bei mir.
Bei Fragen zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung / Quittung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die für Sie zuständige Finanzbehörde!
Wie Sie uns finden - Google Maps Karte
Willkommen in unserer Ferienwohnung und in der Stadt Telgte!
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