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Rechnung & Umsatzsteuer [Mehrwertsteuer]

 

Was ist eine „Rechnung“?

 

In Deutschland existiert kein einheitlicher Rechnungsbegrif; der Begriff der Rechnung wird parallel für unterschiedliche Dokumente verwendet.

Eine Rechnung (im Sinne der Faktura) stellt lediglich die Zahlungsaufforderung (Aufforderung zur Zahlung) dar. Dabei ist es nicht erforderlich, dass das Dokument den Begriff "Rechnung" trägt.

 

Bei mir erfolgt die Rechung kurzfristig nach Ihrer Buchung per eMail mit PDF-Anhang und automatisch mit den von Ihnen zum Zeitpunkt bei der Buchung angegebenen Daten.

Bitte sorgen Sie daher für die Richtigkeit der von Ihnen online angegebenen Daten; diese werden ohne Abänderung übernommen.

 

Naturgemäß erfolgt die Rechnungsstellung immer VOR Ihrer Zahlung.

 

 

Was ist ein „Zahlungsbeleg“?

 

Der Zahlungsbeleg NACH Ihrer Zahlung ist nach deutschem Recht ausschließlich vom direkten Zahlungsempfänger auszustellen; dieser stellt somit eine „Quittung“ für Ihre Zahlung dar.

Ich werde daher auch nur Zahlungsbelege für eine direkte Zahlung auf meine eigene Bankverbindung oder für eine direkte Bar-Zahlung an mich ausstellen.

Dabei werden automatisch wieder die bei der Buchung übermittelten Daten übernommen.

 

 

Rechnung mit Umsatzsteuer:

 

Der § 14 UStG ist ausschließlich für Zahlungen eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen relevant.

Bei einer Unternehmensbuchung direkt bei mir und einer Zahlung direkt an mich wird dann auch automatisch durch mich auf der Rechnung die jeweils gültige Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

 

 

Bitte beachten Sie bei Buchungen über externe Buchungsportale wie AirBnb etc.:

 

Eine „Rechnung“ erfolgt naturgemäß immer VOR Ihrer Zahlung. 

Bei einer Buchung über ein externes Buchungsportal mit Zahlungsaufforderung (Rechnung) durch das Portal und einer Zahlung von Ihnen direkt an das Portal bin ich auf keinen Fall der Zahlungsempfänger.

Mir sind in solchen Fällen dann keinerlei Zahlungsdaten (Höhe, Datum, Art der Zahlung) bekannt. In derartigen Fällen kann ich keine Auskünfte zu der bereits erfolgten Rechnungsstellung durch das Portal an Sie und der Zahlung von Ihnen an Dritte erteilen.

 

Ich werde für Zahlungen an Dritte keinen eigenen / weiteren Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen; siehe oben unter "Zahlungsbeleg"!


 Wenn Sie von mir eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuerer erhalten (möchten), buchen und zahlen Sie bei auch direkt bei mir.  

 

Bei Fragen zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung / Quittung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die für Sie zuständige Finanzbehörde!

 

Tags: Rechnung, Gästezimmer, Unternehmen, Firma, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Betriebsart, Appartement, Ferienhaus, Ferienwohnung

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